Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Ihrer Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen oder Buchung eines Inhouse- oder Beratungsangebots erkennen Sie die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ an.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Inhouse bzw. Beratungsangeboten (im Folgenden „Veranstaltung“) und der synartIQ GmbH. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung/Buchung
Ihre Buchung unserer Angebote muss stets schriftlich erfolgen. Nur in diesem Fall ist sie gültig und gilt als verbindlich. Eine Anmeldung über das Internet oder per E-Mail gilt als schriftliche Anmeldung. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten umgehend eine schriftliche Bestätigung.
3. Zahlungsbedingungen und Bildungsscheck
Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. des Arbeitsamtes) zu erfolgen. Kosten für weitere Leistungen (z.B. Lehrmittel, Tests und Prüfungen) sind in den Seminarentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die synartIQ GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn die synartIQ GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von der synartIQ GmbH geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt die synartIQ GmbH keine Haftung.
Sofern sich ein Auftrag über eine längere Zeit erstreckt oder hohe finanzielle Vorleistungen von der synartIQ GmbH erfordert, kann die synartIQ GmbH bei werkvertraglichen Leistungen angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt („Meilensteine“) entsprechend dem vertraglich vereinbarten „Meilensteinplan“ verlangen. Soweit kein Meilensteinplan vereinbart ist, gelten für Zahlungen folgende Fälligkeiten: - 20% nach Auftragserteilung - 60% in angemessenen Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt oder entsprechend dem von der synartIQ GmbH dokumentierten Stundenaufwand - 20% nach Lieferung.
Reisekosten, Spesen, Transport- und Verpackungskosten und sonstige Kosten, die mit der Erbringung von Dienstleistungen anfallen, werden, soweit im Angebot nichts anderes spezifiziert worden ist, zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Hierfür gelten folgende Konditionen:
- Übernachtung auf Nachweis
- Fahrtkosten:
- Deutsche Bahn AG: 2. Klasse (bei BahnCard 50 Rabatt: 10% Kostenübernahme der Bahncard50)
- Flugzeug: innereuropäisch: Econonomy Class; interkontinental - Business Class
- Pkw: 0,45 EUR/km
Wir akzeptieren für unsere Veranstaltungen Bildungsschecks. Diese müssen spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn im Original vorliegen, damit sie bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden können. Eine nachträgliche Rechnungsänderung ist nicht möglich.
4. Rücktritt und Kündigung des Teilnehmers
Bei Seminaren können Teilnehmer ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen. Für Beratungsleistungen und Inhouse-Veranstaltungen gilt eine Rücktrittsfrist von 4 Wochen. Maßgebend ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so sind Sie zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich.
5. Sonstige Stornierungsanlässe aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Corona oder Unwetter)
Kurzfristige Stornierungsmöglichkeit für den Fall, dass von der Regierung ein „Corona Lock Down“ angewiesen wird. Sollten diese eine kurzfristige Stornierung einer Veranstaltung erfordern, werden 100€ Aufwandsentschädigung berechnet. Bei einer firmeninternen Veranstaltung werden 50% des Honorars in Rechnung gestellt, die im Rahmen einer späteren Durchführung zu 100% verrechnet werden.
6. Wechsel der Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Die synartIQ GmbH behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der synartIQ GmbH. Die synartIQ GmbH verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruht. Eine Haftung für die Inhalte unserer Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die synartIQ GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
8. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklären Sie sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung sowie späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Sollten Sie die Zusendung dieser Informationen nicht wünschen, bitten wir Sie um eine schriftliche Benachrichtigung.
9. Urheberrecht
Sämtliche Tagungsunterlagen unserer Veranstaltungen sowie Unterlagen, die im Rahmen einer Beratungsleistung zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern/Empfängern der Beratungsleistung wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern/Empfängern der Beratungsleistung und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
10. Nutzung der akademieeigenen und von angemieteten EDV-Schulungsräume
Die synartIQ GmbH stellt Ihnen – sofern erforderlich – die vorhandenen Computer und den Internetzugang für den Wissenserwerb in Ihrer Weiterbildung zur Verfügung. Dafür erheben wir eine Gebühr von 25 € pro Gerät. Diese Infrastruktur dient ausschließlich als Arbeitsmittel zur Erreichung des jeweiligen Schulungszieles. Unzulässig ist jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer und des Internetzuganges, die geeignet ist, den Interessen oder dem Ansehen der synartIQ GmbH zu schaden, die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. Dies gilt vor allem für das Abrufen oder Verbreiten von Inhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, das Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen. Sie sind zudem nicht berechtigt, Programme jeder Art auf den Computern zu installieren. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Seminar führen sowie straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Sie stellen uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter aus der Benutzung Ihres Zugangs bzw. des Computers frei.
Nach Rücksprache können Sie eigene Geräte mitbringen, die über die erforderlichen Programme verfügen. Ein Transfer von evtl. benötigten Übungsdaten auf den Laptop muss gewährleistet werden.
11. Geheimhaltung, Veröffentlichungen
Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Nicht geheimhaltungsbedürftig für eine Partei sind Informationen oder Unterlagen, bei denen die Partei nachweisen kann, dass sie entweder - allgemein zugänglich sind oder waren, oder - unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen einer anderen Partei entwickelt wurden, oder - von der Partei von einem Dritten, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war, erworben wurden, oder - ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren.
Gegebenenfalls kann auf Anforderung des Kunden eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement) abgeschlossen werden, die über die Ziffer 11 hinausgehende Geheimhaltungspflichten regelt.
Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei erlaubt. Die synartIQ GmbH ist jedoch berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Marke und Logo sowie Informationen über das Projekt unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu Referenzzwecken zu verwenden.
12. Wettbewerber
Die synartIQ GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
13. Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Bielefeld vereinbart.