Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Ihrer Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen oder Buchung eines Inhouse- oder Beratungsangebots erkennen Sie die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" an.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmer:innen an Seminaren, Kursen und Inhouse bzw. Beratungsangeboten (im Folgenden „Veranstaltung“) und der synartIQ GmbH.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer:innen haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung/Buchung
Ihre Buchung unserer Angebote muss stets schriftlich erfolgen. Nur in diesem Fall ist sie gültig und gilt als verbindlich. Eine Anmeldung über das Internet oder per E-Mail gilt als schriftliche Anmeldung. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Vergütung
Die Vergütung unserer Seminar- und Beratungsleistungen richtet sich nach dem ausgeschriebenen Seminarpreis bzw. der beauftragten Angebotssumme.
Bei nachträglichen Änderungen im Leistungsumfang werden daraus resultierende Aufwandsmehrungen der synartIQ GmbH vor Durchführung kalkuliert und mit dem/der Auftraggeber:in abgesprochen. Die beauftragte Angebotssumme erhöht sich nach gegenseitiger Abstimmung entsprechend.
Reisekosten, Spesen, Transport- und Verpackungskosten und sonstige Kosten, die mit der Erbringung von Dienstleistungen anfallen, werden, soweit im Angebot nichts anderes spezifiziert, zusätzlich nach Aufwand und gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Hierfür gelten folgende Konditionen:
- Übernachtung auf Nachweis
- Fahrtkosten:
- Deutsche Bahn AG: 2. Klasse (bei BahnCard 50 Rabatt: 10% Kostenübernahme der Bahncard50)
- Flugzeug: innereuropäisch: Econonomy Class; interkontinental - Business Class
- PKW: 0,55 EUR/km
Reisezeiten werden zusätzlich und nach Aufwand mit 75% des üblichen Tagessatzes berechnet.
Fremdleistungen wie Kuriere, Versand etc. werden gegen Beleg abgerechnet.
Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den/die Kund:in weiterberechnet wird, kann die synartIQ GmbH eine Handling Fee in Höhe von 10% des Auftragswerts erheben.
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Zahlungsbedingungen und Bildungsscheck
Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung fällig und ist – sofern für die jeweilige Leistung nicht anders geregelt – sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Rechnung, ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. des Arbeitsamtes) zu erfolgen. Kosten für weitere Leistungen (z.B. Lehrmittel, Tests und Prüfungen) sind in den Seminarentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.
Kommt der/die Kund:in in Zahlungsverzug, ist die synartIQ GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn die synartIQ GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der/die Teilnehmer:in berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von der synartIQ GmbH geltend gemacht.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt die synartIQ GmbH keine Haftung.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von über 30 Tagen oder einem Auftragswert ab 10.000€ wird die Hälfte des Auftragswertes mit Auftragserteilung fällig. Angemessene Teilzahlungen werden nach Leistungsfortschritt oder entsprechend dem von der synartIQ GmbH dokumentierten Stundenaufwand in Rechnung gestellt. Die abschließende Rechnungsstellung erfolgt nach Projektabschluss.
Wir akzeptieren für unsere Veranstaltungen Bildungsschecks. Diese müssen spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn im Original vorliegen, damit sie bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden können. Eine nachträgliche Rechnungsänderung ist nicht möglich.
5. Rücktritt und Kündigung
Kann ein Termin vom/von der Auftraggeber:in nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen
- bei Seminaren im offenen Seminarprogramm: innerhalb von zwei Wochen 50% und bis zu einer Woche vorher 100%
- bei allen anderen Dienstleistungen: innerhalb von zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 50%, bis zu einer Woche 75% und bis zu zwei Tagen vorher 100%
des vereinbarten Honorars zu zahlen. Maßgebend ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Sollte zu dem Zeitpunkt ein Stornieren der An- & Abfahrtskosten sowie der Hotelkosten nicht mehr möglich sein, werden diese durch den/die Auftraggeber:in übernommen. Innerhalb von 14 Tagen sollte der/die Auftraggeber:in einen Alternativtermin vorschlagen. Bereits gezahlte Entgelte werden bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurückerstattet. Die Stellung von Ersatzteilnehmer:innen ist möglich.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die synartIQ GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der synartIQ GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die synartIQ GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen bzw. einen eingearbeiteten, vom/von der Auftraggeber:in akzeptierte:n Vertreter:in zu stellen.
6. Wechsel der Dozent:innen
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozent:innen und Verschiebungen im Ablaufplan die Teilnehmer:innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Die synartIQ GmbH behält sich vor, angekündigte Referent:innen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines/einer Referent:in, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer:innen umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als zwei Wochen vor der Veranstaltungsbeginn. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der synartIQ GmbH. Die synartIQ GmbH verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruht. Eine Haftung für die Inhalte unserer Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referent:innen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die synartIQ GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
8. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklären Sie sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung sowie späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Sollten Sie die Zusendung dieser Informationen nicht wünschen, bitten wir Sie um eine schriftliche Benachrichtigung.
9. Urheberrecht
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sowie Unterlagen, die im Rahmen einer Beratungsleistung zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmer:innen/Empfänger:innen der Beratungsleistung wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmer:innen/Empfänger:innen der Beratungsleistung und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
10. Geheimhaltung, Veröffentlichungen
Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Nicht geheimhaltungsbedürftig für eine Partei sind Informationen oder Unterlagen, bei denen die Partei nachweisen kann, dass sie entweder:
- allgemein zugänglich sind oder waren oder
- unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen einer anderen Partei entwickelt wurden oder
- von der Partei von einem Dritten, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war, erworben wurden oder
- ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren.
Gegebenenfalls kann auf Anforderung des/der Kund:in eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement) abgeschlossen werden, die über die Ziffer 10 hinausgehende Geheimhaltungspflichten regelt.
Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit stehen, sind generell nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei erlaubt. Die synartIQ GmbH ist jedoch berechtigt, den Namen des/der Kund:in, dessen Marke und Logo sowie Informationen über das Projekt unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu Referenzzwecken zu verwenden.
11. Wettbewerber:innen
Die synartIQ GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerber:innen des/der Auftraggeber:in anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12. Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Bielefeld vereinbart.